Klasse |
Bemerkung |
B

|
Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg
- bis 8 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg
- über 750 kg, Kombination max. 3500 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
Eingeschlossen:
Klasse AM und L |
AM

|
Fahrzeugart:
- Zweirädige Kleinkrafträder, auch mit Beiwagen, auch
Fahrräder mit Hilfsmotor
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm, (Verbrennungsmotor)
- bis 4 kW, (Elekrtomotor)
- Dreirädrige Kleinkrafträder und
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge je,
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm, (Fremdzündungsmotor)
- bis 4 kW, (Elekrtomotor, anderer Verbrennungsmotor)
Mindestalter:
- 16 Jahre
- 15 Jahre, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Eingeschlossen:
keine Klasse |
A1

|
Fahrzeugart:
- Krafträder, auch mit Beiwagen

- bis 125 ccm
- bis 11 kW, Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge 
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- bis 15 kW
Mindestalter:
- 16 Jahre
Eingeschlossen:
Klasse AM |
A2

|
Fahrzeugart:
- Krafträder, auch mit Beiwagen

- bis 35 kW, Verhältnis Leistung/ Gewicht bis 0,2 kW/kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Eingeschlossen:
Klasse AM und A1 |
A

|
Fahrzeugart:
- Krafträder, auch mit Beiwagen

- über 50 ccm
- über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge 
- über 45 km/h
- über 50 ccm
- über 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre, Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre, Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
- 20 Jahre, Krafträder bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2
Eingeschlossen:
Klasse AM, A1 und A2 |
B96

|
Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Kraftfahrzeug
der Klasse B
mit Anhäger
- über 750 kg, Kombination max. 4250 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
Eingeschlossen:
Klasse AM und L |
BE

|
Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
der Klasse B
mit (Sattel-) Anhäger
- bis 3500 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre
- beim Begleiteten Fahren
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
Eingeschlossen:
Klasse AM und L |
C1

|
Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge über 3500 kg bis 7500 kg
- bis 8 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Eingeschlossen:
Klasse AM und L |
C1E

|
Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug:

- der KLasse C1 mit (Sattel-) Anhänger
- über 750 kg, Kombination max. 12000 kg
- der KLasse B mit (Sattel-) Anhänger
- über 3500 kg, Kombination max. 12000 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
Eingeschlossen:
BE, D1E, wenn D1 vorhanden |
C

|
Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge über 3500 kg
- bis 8 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
Klasse C1 |
CE

|
Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
der Klasse C
mit (Sattel-) Anhäger über 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
C1E, BE, T
D1E, wenn D1 vorhanden
DE, wenn D vorhanden |
D1

|
Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge
- bis 16 Personen, außer dem Fahrer
- bis 8 m Gesamtlänge
mit Anhäger
- bis 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
Klasse AM und L |
D1E

|
Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
der Klasse D1
mit Anhäger über 750 kg
Mindestalter:
- 21 Jahre
- 18 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer,
Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Eingeschlossen:
BE
C1E, wenn C1 vorhanden |
D

|
Fahrzeugart:
- Kraftfahrzeuge
- über 16 Personen, außer dem Fahrer
mit Anhäger
- bis 750 kg
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
- 21 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
Linienverkehr bis 50 km/h
- 20 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
- 18 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Linienverkehr bis 50 km/h
Eingeschlossen:
Klasse D1 |
DE

|
Fahrzeugart:
- Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug
der Klasse D
mit Anhäger über 750 kg
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 23 Jahre
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
- 21 Jahre
- mit Grundqualifikation Berufskraftfahrer
- mit Beschleunigte Grundqualifikation BKF
Linienverkehr bis 50 km/h
- 20 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
- 18 Jahre
- bei Ausbildung Berufskraftfahrer
-Fachkraft im Fahrbetrieb od. vergleichbarer Beruf
Linienverkehr bis 50 km/h
Eingeschlossen:
D1E, BE
C1E, wenn C1 vorhanden |
L

|
Fahrzeugart:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern, bis 25 km/h

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen u. Futtermischwagen,
Stapler u. andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter:
- 16 Jahre
Eingeschlossen:
keine Klasse |
T

|
Fahrzeugart:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern

- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen u. Futtermischwagen,
für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke, jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
Mindestalter:
- 16 Jahre
Eingeschlossen:
Klasse AM, L |